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Lebensmittelkennzeichnung nach der EU-Verbraucherinformationsverordnung Nr.1169/2011

Die EU-Verbraucherinformationsverordnung (LMIV) gilt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten und ersetzt künftig die in Österreich geltenden Vorschriften der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) und der Nährwertkennzeichnungsverordnung (NWKV).

Die Verordnung gilt ab 13.12.2014. Abweichend davon gelten die Bestimmungen zur Herkunftsbezeichnung bei frischem, gekühltem oder gefrorenem Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel erst ab dem 1. April 2015 (geregelt in der DVO (EU) Nr. 1337/2013); die Verpflichtung zur Angabe der Nährwert-Kennzeichnung gilt erst ab 13.12.2016.

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